Liebe IC-Mitglieder, Züchter und/oder Aussteller,
die Gefährdung durch Covid19 und die Bekämpfungsmaßnahmen führen dazu, dass viele Aktivitäten im Hundewesen auf eine jetzt noch nicht absehbar lange Zeit ausgesetzt werden müssen.
Ganz besonders betroffen sind die jungen Hunde des IC die das Jugendchampionat anstreben und denen die Zeit davonläuft.
Der Vorstand des IC hat eine, bis 31. 12. 2020 geltende, Änderung des Regelements zur Erlangung des Jugendchampionats, entsprechend dem Vorschlag des VDH beschlossen:
Hunde, denen noch eine Anwartschaft für die Erlangung des Jugendchampions fehlt, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat.
Diese Änderung ist analog zur Regelung für das VDH-Jugendchampionat.
Damit auch das Zuchtgeschehen reibungslos weitergehen kann, hat VDH hat den Zuchtvereinen eine Reihe von Empfehlungen gemacht, wie Zuchtzulassungen, Zwingerkontrollen, Wurfabnahmen und mehr flexibel ausgestaltet werden können und hat Grenzen festgelegt.
Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen hat der Vorstand des IC eine, bis auf weiteres geltende, Änderung des Regelements für Wurfabnahmen beschlossen
Wurfabnahmen (Endabnahmen) sollten möglichst verlegt werden. Sollte eine Verlegung nicht möglich sein und auch eine Wurfabnahme nicht durchführbar sein, sind vorübergehend tierärztliche Angaben zum Wurf als gleichwertig zu akzeptieren.
Diese Änderung entspricht der Empfehlung des VDH
Verwenden Sie dazu das Formular des IC für die Wurfabnahme (unter Downloads), bereiten Sie es für den Tierarzt vor und lassen Sie es beim Impftermin für Ihren Wurf durch den Tierarzt ausstellen. Reichen Sie das vom Tierarzt ausgestellte Wurfabnahmeprotokoll, wie gewohnt, zusammen mit den anderen Unterlagen beim ZUCHTBUCHAMT ein
Unter Berücksichtigung der VDH-Empfehlungen hat der Vorstand des IC mehrere, bis auf weiteres geltende, Änderungen der IC-Zuchtordnung für Zuchtzulassungen und Zwingerabnahmen beschlossen:
Wer die in der IC-Zuchtordnung festgelegten Anforderungen nicht erfüllt, kann vorab eine Ausnahmegenehmigung beim HAUPTZUCHWART beantragen. Die Ausnahmegenehmigung gilt für einen Wurf bzw. einen Deckakt. Die geforderten Unterlagen müssen bei Normalisierung der Lage, später nachgereicht werden um sodann eine endgültige Zuchtzulassung durchführen zu können.
Die Ausnahmegenehmigung wird per e-mail übermittelt. Für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung wird keine zusätzliche Gebühr fällig.
Gleiches gilt für Zwingerabnahmen. Falls keine Zwingerabnahme vor Ort durchführbar ist, ist geeignetes Fotomaterial und eine Versicherung des Züchters vorzulegen, dass der Zwinger den Voraussetzungen des IC entspricht.
Die Zwingerabnahme wird bei Normalisierung der Lage nachgeholt.
Der IC-Vorstand wird weiterhin auf die derzeitige Lage reagieren und gegebenenfalls die Vorgaben des VDH so umsetzen, dass aufkommende Härten weitgehend abgemildert werden. Dabei werden immer das Wohl unserer Rassen und die Aufrechterhaltung der hohen Qualität und der Gesundheit der im IC gezüchteten Welpen im Vordergrund stehen.
Bleiben Sie alle Zuhause und bleiben Sie alle gesund!
Im Namen des IC-Vorstand
Herbert Hess
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